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Schulbehörde |
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| Die Schulbehörde besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und vier gewählten Mitgliedern. Mitglieder mit beratender Stimme und somit ohne Stimmrecht sind: - Schulleiter Bergli - Schulleiter Stacherholz - Schulpfleger Die Schulbehörde trifft sich in der Regel einmal pro Monat für die ordentlichen Geschäfte und zum Informationsaustausch. Die Schulbehörde ist das ausführende Organ der Schulgemeinde. Sie trägt die oberste Verantwortung für das Schulwesen und sie hat die grundlegenden Entscheidungen, unter Vorbehalt der Kompetenzen der Stimmberechtigten, zu treffen. Die Schulbehörde legt die Schulorganisation, die Grundsätze der Personalführung und des pädagogischen Profils fest sowie Massnahmen für die Schüler und Schülerinnen. Dazu gehören auch die Festlegung des Stellenplanes, die finanzielle Führung und die Sorge für die bauliche Infrastruktur. Sie kann einzelne Befugnisse ihrem Präsidenten oder ihrer Präsidentin, der mit Rechnungsführung und Schulverwaltung betrauten Person, einem Ausschuss oder einer Kommission übertragen. |
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Behördenmitglieder |
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Sie können die Mitglieder direkt per Mail kontaktieren: vorname.name(at)psgarbon.ch Die Behördenmitglieder wurden anlässlich der Abstimmung vom 22. März 2009 für die Amtsdauer vom 01.08.2009 – 31.07.2013 gewählt. |
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