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Schulpräsidium |
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Das Schulpräsidium wird vom Volk gewählt und muss nach Ablauf der ordentlichen Amtsdauer von jeweils vier Jahren wie die Behördemitglieder erneut bestätigt werden. Die gewählte Person übt jene Aufgaben aus, welche ihr nach der kantonalen Gesetzgebung, der Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung der Schulbehörde sowie deren Reglemente übertragen sind. Ausserdem hat das Schulpräsidium den Vorsitz der Schulbehörde inne und ist für die Umsetzung von Beschlüssen verantwortlich. Das Präsidium vertritt die Primarschulgemeinde nach aussen, ist für eine gute Vernetzung mit öffentlichen Stellen und den umliegenden Schulgemeinden zuständig.
Die Präsidentin der Primarschulgemeinde Arbon Regina Hiller ist erreichbar unter: |
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