Die Schulbehörde ist das ausführende Organ der Schulgemeinde. Sie trägt die oberste Verantwortung für das Schulwesen und trifft die grundlegenden Entscheidungen, unter Vorbehalt der Kompetenzen der Stimmberechtigten. Die Schulbehörde bestimmt die Schulorganisation, die Grundsätze der Personalführung und des pädagogischen Profils sowie Massnahmen für Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören auch die Festlegung des Stellenplanes, die finanzielle Führung und die Sorge für die bauliche Infrastruktur. Die Schulbehörde kann einzelne Befugnisse ihrem Präsidenten oder ihrer Präsidentin, der mit Rechnungsführung und Schulverwaltung betrauten Person, der Schulleitung, einem Ausschuss oder einer Kommission übertragen.
Das Schulpräsidium wird vom Volk gewählt und muss nach Ablauf der ordentlichen Amtsdauer von jeweils vier Jahren wie die Behördenmitglieder erneut bestätigt werden. Die aktuelle Legislatur dauert vom 01.08.2021 bis 31.07.2025. Die gewählte Person übt jene Aufgaben aus, die ihr nach der kantonalen Gesetzgebung, der Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung der Schulbehörde sowie deren Reglementen übertragen sind. Ausserdem hat das Schulpräsidium den Vorsitz der Schulbehörde inne und ist für die Umsetzung von Beschlüssen verantwortlich. Das Präsidium vertritt die Primarschulgemeinde nach aussen und ist für eine gute Vernetzung mit öffentlichen Stellen sowie den umliegenden Schulgemeinden zuständig.
Die Schulbehörde besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und vier gewählten Mitgliedern. Gegenwärtig setzt sie sich wie folgt zusammen:
Präsidium
Regina Hiller
Mail an Regina Hiller
gewählt am 13.02.2011 zur Präsidentin,
im Amt seit 01.04.2011
Finanzen / Vizepräsidium (ad interim)
Martin Thalmann
Mail an Martin Thalmann
seit 2016 in der Behörde