Absenzen

Die Ferienregelung des Kantons Thurgau und somit auch der Schulgemeinde Arbon ist verbindlich, siehe Reglement Schulabsenzen.

Planbare Absenzen müssen mit dem Urlaubsgesuch beantragt oder als Bezug von Jokertagen, gemäss Reglement Jokertage, gemeldet werden.


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