Schul- und Ferienzeit

Die jährliche Schulzeit ist durch kantonale Vorschriften auf 39, ausnahmsweise 40 Wochen festgelegt. Die Aufteilung und die zeitliche Festsetzung der Ferien erfolgt durch den Kanton. Alle Daten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Ferienverlängerungen sind grundsätzlich nicht erlaubt (Gesetz über die Volksschule §35).

Der Ferienplan wird jeweils im Budget und in der Jahresrechnung sowie in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Ausserdem ist der Ferienplan auch hier zu finden.


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